Schulsozialarbeit am Schulzentrum Rahden -

 

Wir sind für Euch da!

 

 

In unserer Arbeit gelten zwei wichtige, unumstössliche Grundsätze:

 

1. Freiwilligkeit:

Alle Schüler, Eltern und Lehrer nutzen die Angebote der Schulsozialarbeit freiwillig, d.h. nach eigenem Ermessen der Notwendigkeit und der Dauer. Ihr und Sie habt jederzeit die Möglichkeit, z.B. eine Beratung zu beenden oder die Bedingungen zu verändern, eine Rückmeldung an die jeweilige Schulsozialarbeiterin ist wünschenswert.

 

2. Schweigepflicht:

Die Schulsozialarbeit unterliegt den Grundsätzen der Schweigepflicht, d.h. ohne Rücksprache und Erlaubnis durch den zu Beratenden dürfen keine Informationen weitergegeben werden. Hier haben Schüler (auch minderjährige) das gleiche Recht wie die Erwachsenen. Im Bedarfsfall wird nach Absprache selbstverständlich Kontakt mit ebenfalls Beteiligten aufgenommen.